Die Entstehung
Christine Schmid
Groß geworden , geboren und aufgewachsen in – der mehrmals gewählten – lebenswertesten Stadt, Wien. Nach dem Schulabschluss sammelte ich bei einer österreichischen Fluggesellschaft erstmals Erfahrung in der Touristik, ehe es mich zu einem Pauschalreiseanbieter verschlug. Dort durfte ich über 7 Jahre Erfahrungen im Bereich der Kundenberatung, Angebotslegung und Buchungsabschlüssen machen. Doch das Schicksal bot mir einen unausweichlichen Wechsel in das Radreise-Business an, den ich mit Spannung und Zuversicht ergriffen habe. Einmal angekommen, fühlte ich mich sofort in meiner neuen Tätigkeit beheimatet. Diese ganz spezielle Sparte der Reiseform per Fahrrad, brachte nicht nur neue Dimensionen der Art des Reisens, sondern erweiterte schlichtweg meinen Horizont über alle Maßen.
Im Unternehmen, in dem ich tätig war, konnte ich mich von Anfang bis Ende großartig entwickeln, da mir die Möglichkeit und das Vertrauen entgegengebracht wurde. Meine neue Leidenschaft war geweckt und mein Ehrgeiz verhalf mir zu völlig neuen Chancen. Fortan trieb ich also fast 10 Jahre lang mein Unwesen in der Radreise-Branche und ich bin noch lange nicht fertig damit…
Werte
Worauf wird besonders Wert gelegt? Ganz klar – die Beratung der Kunden steht an oberster Stelle.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen ist aufgefallen, dass immer mehr an persönlicher, menschlicher und individueller Beratung verloren geht. Internetplattformen, diverse Links und Unmengen an unerklärten Materialien werden übermittelt – niemand hat mehr den Durchblick was tatsächlich relevant ist oder doch nur “einfach so” mitgeschickt wird. Der Wald an Informationen nimmt stetig zu und die wenigsten nehmen sich noch die Zeit um diesen Wirrwarr zu entziffern. Nein, das möchte definitiv niemand!
Transparenz, Klarheit über Abläufe und Vorgehensweisen, sowie Verlässlichkeit sind das A und O jedes zufriedenen Kunden. Selbstverständlich kann es vorkommen, dass ab und an Mal ein Irrtum passiert – doch auch das macht uns menschlich und genau DAS möchte ich sein – real und menschlich, denn Kundenbetreuung liegt mir wahrlich am Herzen. Daher ist mein Motto auch nicht nur so dahin gesagt, denn….HIER wird BERATUNG groß geschrieben!
Das Unternehmen
Ein modernes Online-Reisebüro, welches als Reisvermittler fungiert.
Mit großem Stolz darf ich Radesel das 1. österreichische Radreise-Vermittlungsbüro nennen! Damit habe ich das absolute Alleinstellungsmerkmal am österreichischen Markt.
Die Reisen im Sortiment sind sorgfältig und mit Bedacht gewählt, aus dem herausragend großem Teich der Radreiseveranstalter weltweit. Die Touren werden von renommierten, namhaften Veranstaltern bezogen, mit denen entweder bereits langjährige Erfahrung gesammelt wurde, oder von Unternehmen, die eingehend auf Zuverlässigkeit und Professionalität geprüft wurden.
Sie möchten sich die Mühe sparen, um nach sämtlichen Anbietern zu suchen? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf meiner Homepage finden Sie vorselektierte Touren, von verschiedenen Veranstaltern, die ich für gut befinde und weiß, dass die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert. Ich kümmere mich vom Angebot, über die Buchung bis zu Ihren fertigen Reiseunterlagen um alles was Sie benötigen, um einen entspannten Urlaub antreten zu können!
Sind Sie dennoch nicht fündig geworden? Kontaktieren Sie mich bitte! Der Markt bietet wesentlich mehr, als auf den 1. Blick ersichtlich. Hier gilt das Motto: Geht nicht – gibt´s nicht! Viele Wünsche oder Ideen lassen sich oft ganz einfach umsetzen. Ihren Vorstellungen sind dabei keine Grenzen gesetzt. Lassen Sie mich wissen, wie ich Ihnen behilflich sein kann!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.Geltungsbereich
1.1) Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits. Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Im nachfolgenden meint Reisevermittler das Unternehmen RADesel OG.
1.2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie – bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie sind Grundlage des zwischen Reisevermittler und Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag.
1.3) Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl Punkt 1.2). Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Reisenden und dem vermittelten Reiseveranstalter und anderen vermittelten Leistungsträgern, gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
2. Aufgaben des Reisevermittlers
2.1) Ausgehend von den Angaben des Reisenden erstellt der Reisevermittler für den Reisenden Reisevorschläge. Diese sind unverbindlich, es handelt sich deshalb noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Können aufgrund der Angaben des Reisenden keine Reisevorschläge erstellt werden, so weist der Reisevermittler den Reisenden darauf hin.
Die Reisevorschläge basieren auf den Angaben des Reisenden, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden – mangels Aufklärung durch den Reisenden – Grundlage der Reisevorschläge sein können. Bei der Erstellung von Reisevorschlägen können beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip und anderes mehr allenfalls als Parameter herangezogen werden.
2.2) Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der vom Reisevermittler ihm unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt der Reisevermittler auf Basis des Reisevorschlages ein Reiseanbot im Namen des Reiseveranstalters gemäß den Vorgaben des § 4 PRG, soweit diese für die Reise von Relevanz sind. Das vom Reisevermittler erstellte Reiseanbot bindet den Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen den Leistungsträger. Ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen zwischen Leistungsträger und Reisendem kommt zustande, wenn das Reiseanbot durch den Reisenden angenommen wird (=Vertragserklärung des Reisenden, vgl 1.3).
2.3) Der Reisevermittler berät und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom Reisendem dem Reisevermittler mitgeteilten Angaben. Der Reisevermittler stellt die dem Reisenden nach dessen Angaben zu vermittelnde Pauschalreise des Reiseveranstalters oder bei verbundenen Reiseleistungen oder bei einzelnen Reiseleistungen die Leistung des Leistungsträgers unter Rücksichtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/Bestimmungsortes sowie unter Rücksichtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Expeditionsreisen) nach besten Wissen dar. Eine Pflicht zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer gesonderten Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vermittelnden Leistung erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/den Bestimmungsort üblichen regionalen Standards/Kriterien orientieren.
2.4) Der Reisevermittler informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist:
2.4.1.) Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt gemäß § 4 Abs 1 PRG.
2.4.2.) Über die in § 4 Abs 1 PRG angeführten Informationen, sofern diese für die zu vermittelnde Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind (z.B. sind bei einem reinen Badeurlaub keine Hinweise auf Besichtigungen wie bei Studienreisen etc. erforderlich, sofern diese nicht Teil der vereinbarten Leistungen sind).
2.4.3.) Ob die dem Reisenden zu vermittelnde Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist (§ 4 Abs 1 Z 1 lit h PRG). Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist analog zu Art 2 lit a VO 1107/2006 (Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) eine Person mit einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) einschränkt und eine Anpassung der zu vermittelnden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.
2.4.4.) Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Auf Nachfrage informiert der Reisevermittler über Devisen- und Zollvorschriften. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen, zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie zu Devisen- und Zollvorschriften von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des gewünschten Bestimmungslandes unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/ – bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden – eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.) erforderlich ist, für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende, sofern sich nicht der Reisevermittler bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, selbst verantwortlich.
2.5.) Der Reisevermittler informiert den Reisenden, bevor dieser durch eine Vertragserklärung gebunden ist, gemäß § 15 Abs 1 PRG bei verbundenen Reiseleistungen, dass der Reisende keine Rechte in Anspruch nehmen kann, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten, und dass jeder Leistungserbringer lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung haftet sowie, dass dem Reisenden der Insolvenzschutz nach der Pauschalreiseverordnung, zugutekommt. Der Reisevermittler entspricht gemäß § 15 Abs 2 PRG dieser Informationspflicht, wenn er das entsprechende Standardinformationsblatt gemäß PRG Anhang II bereitstellt, sofern die Art der verbundenen Reiseleistungen in einem dieser Standardinformationsblätter abgedeckt ist.
2.6.) Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick) sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht vom Reiseveranstalter bei Pauschalreisen im Sinne einer Vorgabe des Reisenden gemäß § 6 Abs 2 Z1 PRG bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen im Sinne einer Vorgabe des Reisenden vom Leistungsträger bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor.
Die Erklärungen des Reisevermittlers stellen eine Verwendungszusage dar, die Wünsche des Reisenden an den Reiseveranstalter/konkreten Leistungsträger weiterzuleiten und sind keine rechtlich verbindliche Zusage, solange sie nicht vom Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen vom Leistungsträger bestätigt wurden.
3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden
3.1.) Der Reisende hat dem Reisevermittler alle für die Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren, etc.), rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.),in Kenntnis zu setzen.
3.2.) Dem Reisenden wird empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des Punkt 3.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist.
3.3.) Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Reise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des 3.1. hat der Reisende dem Reisevermittler dies unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird – mitzuteilen, damit dieser den Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzeln Reiseleistungen den Leistungsträger entsprechend informieren kann.
3.4.) Der Reisende, der für sich oder Dritte durch den Reisevermittler eine Buchung vornehmen lässt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs 2 PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber dem Reisevermittler (z.B. Entrichtung des Entgelts etc.).
3.5.) Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche durch die Vermittlung des Reisevermittlers übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird – mitzuteilen.
3.6.) Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die betroffenen Reisenden den Reiseveranstalter oder Reisevermittler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen.
3.7.) Der Reisende hat gemäß § 11 Abs 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der Vertragswidrigkeit/des Mangels zu melden, damit der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich ist oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch-/Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort zu beheben. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann gemäß § 12 Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters.
3.8.) Der Reisende ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Der Reisende hält den Reisevermittler für den im Fall der Nichtzahlung beim Reisevermittler eingetretenen Schaden (Vorauszahlungen des Reisevermittlers) schadlos.
3.9.) Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels), den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.
4. Versicherung
4.1.) Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist – empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen.
4.2.) Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. Nähere Informationen zu Versicherungen kann der Reisende im Katalog des Reiseveranstalters nachlesen.
5. Pauschalreisevertrag
5.1.) Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email). Wird der Pauschalreisevertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisende zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt zu bekommen.
5.2.) Dem Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Kontaktadresserechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und gegebenenfalls zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Verfügung gestellt. Sollten die soeben genannten Dokumente/Unterlagen Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten im Sinne von 3.5. aufweisen, hat der Reisende den Reisevermittler oder Reiseveranstalter zu kontaktieren (vgl 3.5.).
6. Preisänderungen vor Reisebeginn
6.1.) Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über Preisänderungen im Sinne des § 8 PRG, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag vorbehalten hat, spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe der Gründe der Preisänderung, in Kenntnis.
7. Änderungen der Leistung vor Reisebeginn
7.1.) Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreisevertrages, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag vorbehalten hat und die er einseitig gemäß § 9 Abs 1 PRG vornimmt, in Kenntnis.
7.2.) Unerhebliche Änderungen sind – wobei dies jeweils im Einzelfall zu prüfen ist – geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer und/oder den Leistungsinhalt und/oder die Qualität der gebuchten Pauschalreise nicht wesentlich verändern.
7.3.) Bei erheblichen Änderungen kann es sich um eine erhebliche Verringerung der Qualität oder des Wertes von Reiseleistungen, zu der der Reiseveranstalter gezwungen ist, handeln, wenn die Änderungen wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen betreffen und/oder Einfluss auf die Pauschalreise und/oder Reiseabwicklung entfalten. Ob eine Änderung bzw. Verringerung der Qualität oder des Werts von Reiseleistungen erheblich ist, muss im Einzelfall unter Rücksichtnahme auf die Art, die Dauer, den Zweck und Preis der Pauschalreise sowie unter Rücksichtnahme auf die Intensität und Dauer sowie Ursächlichkeit der Änderung und allenfalls auf die Vorwerfbarkeit der Umstände, die zur Änderung geführt haben, beurteilt werden.
7.4.) Ist der Reiseveranstalter gemäß § 9 Abs 2 PRG zu erheblichen Änderungen im oben angeführten Sinn jener wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die den Charakter und Zweck der Pauschalreise ausmachen (vgl 4 Abs 1 Z 1 PRG) gezwungen oder kann er Vorgaben des Kunden, die vom Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt wurden, nicht erfüllen oder erhöht er den Gesamtpreis der Pauschalreise entsprechend den Bestimmungen des § 8 PRG, um mehr als 8 %, kann der Reisende
– innerhalb einer vom Reiseveranstalter festgelegten angemessenen Frist, den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, oder
– der Teilnahme an einer Ersatzreise zustimmen, sofern diese vom Reiseveranstalter angeboten wird, oder
– vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten.
Der Reisevermittler informiert daher den Reisenden in den eben angeführten Fällen über folgende Punkte an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email):
– die Änderungen der Reiseleistungen sowie gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Preis der Pauschalreise – die angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende den Reiseveranstalter über seine Entscheidung in Kenntnis zu setzen hat, sowie die Rechtswirkung der Nichtabgabe einer Erklärung innerhalb der angemessenen Frist,
– gegebenenfalls die als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Preis.
Dem Reisenden wird empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Gibt der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.
8. Haftung
8.1.) Der Reisevermittler haftet im Rahmen des § 17 PRG für Buchungsfehler (z.B. Schreibfehler), sofern diese nicht auf eine irrtümliche oder fehlerhafte oder unvollständige Angabe des Reisenden oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs 12 PRG zurückzuführen sind.
8.2.) Der Reisevermittler haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs 12 PRG zurückzuführen sind.
8.3.) Der Reisevermittler haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistung oder für die Erbringung einer Leistung, welche nicht von ihm vermittelt worden ist bzw. nicht von ihm zugesagt worden ist dem Reisenden zu vermitteln bzw. nicht für vom Reisenden nach Reiseantritt selbst gebuchte Zusatzleistungen vor Ort.
Kommt der Reisevermittler bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen seinen Informationspflichten oder Pflichten zur Insolvenzabsicherung im Sinne des § 15 Abs 2 PRG nicht nach, haftet er nach den ansonsten nur für Pauschalreisen geltenden Bestimmungen der §§ 7 und 10 sowie des 4. Abschnitts des PRG.
8.4.) Vermittelt der Reisevermittler eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters mit Sitz außerhalb des EWR, hat er nachzuweisen, dass der Reiseveranstalter den im 4. Abschnitt des PRG genannten Pflichten (Erbringung der vereinbarten Leistungen, Gewährleistung, Schadenersatz, Beistandspflicht) nachkommt. Ist dies nicht der Fall, haftet der Reisevermittler gemäß § 16 PRG für die Einhaltung der genannten Pflichten.
9. Entgelt des Reisevermittlers
Dem Reisevermittler steht für seine Tätigkeit ein angemessenes Entgelt zu.
Nimmt der Reisende den Reisevermittler für über Vermittlung hinaus gehende Dienstleistungen in Anspruch, fallen je nach Auftrag und Umfang die nachfolgenden Entgelte an:
9.1.) Umbuchungsentgelt: Beauftragt der Reisende den Reisevermittler Änderungen an vermittelten Leistungen vornehmen zu lassen (z.B. Umbuchung auf einen anderen Termin), die nicht ihren Ursprung in fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Reisenden haben (siehe Bearbeitungsentgelt in Punkt 9.7.), gelten die jeweiligen Umbuchungsgebühren des Reiseveranstalters.
9.2.) Stornobearbeitungsentgelt: Beauftragt der Reisende den Reisevermittler eine Stornierung einer vermittelten Leistung vornehmen zu lassen, die nicht ihren Ursprung in fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Reisenden hat (siehe Bearbeitungsentgelt in Punkt 9.7.), gelten die jeweiligen Stornogebühren des Reiseveranstalters.
9.3.) Bearbeitungsentgelt bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben des Reisenden: Für Änderungen (z.B. Umbuchung, Namensänderung), die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Reisenden, die der Reisende zu vertreten hat, erforderlich sind, stehen dem Reisevermittler analog zu § 7 Abs 2 PRG die tatsächlichen und nicht unangemessenen Kosten, jedenfalls EUR 50 zu (vgl 3.5.).
10. Zustellung – elektronischer Schriftverkehr
10.1.) Als Zustell-/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die dem Reisevermittler zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen sich dabei der Schriftform zu bedienen.
Fragen / Antworten / Informationen
Wie komme ich zu einem unverbindlichen Angebot?
Sie haben mehrere Möglichkeiten uns zu kontaktieren:
– In jeder unserer Touren finden Sie in der rechten, oberen Ecke einen Button mit “Anfrage>>”. Klicken Sie darauf und nutzen Sie das Kontaktformular um uns Ihre Wünsche mitzuteilen.
– Senden Sie uns eine E-Mail an [email protected]
– Rufen Sie uns an unter 0043 720 500 303
Nach erfolgreicher Kontaktaufnahme, prüfen wir Ihre Wünsche und senden Ihnen IHR unverbindliches Angebot per E-Mail zu.
Ich habe keine passende Tour für mich gefunden.
Sie haben keine Reise gefunden, die Ihren Vorstellungen entspricht? Kein Problem!
Natürlich haben wir nicht alle verfügbaren Radreisen auf unserer Homepage dargestellt, die auf diesem Markt angeboten werden. Oft gibt es verkürzte oder verlängerte Varianten, andere Start-/Endpunkte oder komplette Touren, die Sie wo anders gesehen haben, als Sie bei uns finden können. Wir haben mehr Möglichkeiten als wir ausschreiben können – es lohnt sich also, uns zu kontaktieren!
Welche Leihräder erhalte ich vor Ort?
Wir haben uns bemüht, Ihnen bei jeder Tour Beispielbilder der möglichen Leihräder zu Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei immer nur um Beispielfotos handelt, die vor Ort leicht abweichen können.
Ist in der Leihradmiete eine Versicherung inkludiert?
Grundlegend ist zu sagen, dass bei fast jeder Leihradmiete bereits eine generelle Versicherung für normale Gebrauchsschäden beinhaltet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihnen entweder vorab oder vor Ort eine Leihradversicherung angeboten, mit der Sie gröbere Schäden (zB. bei einem Unfall) versichern können. Haben Sie dazu keine Information gefunden, fragen Sie bitte nach. Dazu beachten ist, dass Diebstahl des Leihrades nie versichert werden kann. Die Räder sind stets ordnungsgemäß abzusperren und zu sichern. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, muss eine polizeiliche Anzeige erfolgen.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Ob Sie eine Reiseversicherung abschließen möchten oder nicht, bleibt natürlich ganz Ihnen überlassen. Prinzipiell empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung, denn es kann sich nur lohnen. Im Falle von Unfall, Erkrankung (inkl. Covid) oder Tod innerhalb der Familie, kann es teuer werden. Bei jeder gebuchten Reise entstehen nach Buchungsbestätigung Stornokosten – in der Regeln mind. 20%. Je näher es zum Abreisetag kommt, desto höher steigen die Stornogebühren.
Mit einer Reiseversicherung sind Sie jedoch nicht nur vor einer potenziellen Stornierung und deren Kosten geschützt, sondern auch noch während Ihrer Reise entsprechend abgesichert. Möchten Sie mehr erfahren oder haben Interesse an einer Reiseversicherung? Kontaktieren Sie uns gerne!
Ich möchte buchen.
Zur Buchung einer Reise benötigen wir in jedem Falle Ihr schriftliches Einverständnis.
Dazu können Sie entweder unser Buchungsformular nutzen (auf jeder Tourseite unten als rosa Button “JETZT BUCHEN”) oder senden uns eine E-Mail mit Ihren Daten an [email protected] .
Wo sehe ich, ob meine ausgewählte Reise verfügbar ist?
Unsere Homepage ist nicht Vakanz-geprüft, sodass keine Verfügbarkeiten ersichtlich sind. Unser Angebot beschreibt alle Termine, die angeboten werden.
Erst nach Eingang Ihrer Buchung, prüfen wir Verfügbarkeiten und geben Ihnen so schnell es geht Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass jede Tour (Hoteltouren) ausschließlich auf Anfrage buchbar ist. Das bedeutet, tatsächliche Verfügbarkeiten können erst nach Buchung überprüft werden. Hotelvakanzen ändern sich sehr rasch – täglich wechselnde Unterkünfte können daher vorab nicht auf Verfügbarkeit geprüft werden.
Bei Rad + Schiffsreisen sowie Sternfahren, bei denen sich Ihre Unterkunft während der Reise nicht ändert, fragen wir gerne vorab nach und nennen Ihnen ggf. sofort mögliche Alternativtermine.
Zahlungsinformationen
Bei Buchung einer Reise wird die Anzahlung in Höhe von 20% sofort fällig.
Den Restzahlungstermin finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung; dieser ist ca. 3 Wochen vor Abreise fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung.